Bei den Incoterms handelt es sich um internationale Bedingungen, die von internationalen Händlern vereinbart wurden, um die Verantwortlichkeiten und Risiken von Käufer und Verkäufer in Bezug auf den Warentransport klar zu definieren. Es gibt insgesamt 11 Begriffe, die sich auf einzelne Lieferphrasen beziehen, jeweils mit einer dreibuchstabigen Abkürzung im Englischen. Diese Begriffe wurden ursprünglich im Jahr 1936 veröffentlicht und werden regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in den Logistikverfahren und Geschäftspraktiken zu berücksichtigen. Die neue Ausgabe der Incoterms 2020 ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten, sie ersetzt jedoch nicht die vorherigen Ausgaben.
EXW
FCA, FAS, и FOB;
DAP, DPU, и DDP
CPT, CIP, CFR, и CIF;
1) EXW – Der Begriff „“ab Werk““ bezeichnet die Art und Weise, in der der Käufer die Ware vom Verkäufer erhält. Der Käufer ist für alle Verfahren verantwortlich, einschließlich Ausfuhrzollanmeldung, Lieferung und Einfuhrabfertigung.
2)FCA – der Verkäufer ist für die Abfertigung der Ware zur Ausfuhr und für die Verladung auf das Fahrzeug des Käufers verantwortlich. Der Käufer muss dem Verkäufer über den Spediteur das Versanddokument zukommen lassen, um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu beantragen.
3) FAS – Der Verkäufer ist für den Transport der Waren zum Hafen und das Anlegen an Bord des benannten Schiffes verantwortlich. Der Käufer nimmt die Ware an und verlädt sie.
4) FOB – der Verkäufer gibt die Ware zur Ausfuhr frei; der Käufer übernimmt dann die Verantwortung.
5) CFR – der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei, verlädt sie auf das Schiff und transportiert sie zum Bestimmungshafen. Sobald die Waren auf das Schiff verladen sind, geht das Risiko auf den Käufer über. Der Käufer versichert die Produkte.
6) CIF – wie bei CFR verzollt der Verkäufer die Ware zur Ausfuhr, verlädt sie und transportiert sie. Der Unterschied zwischen CFR und CIF besteht darin, dass der Verkäufer die Ware versichert.
7) CPT – der Verkäufer verzollt und verlädt die Waren zur Ausfuhr und transportiert sie. Sobald die Ware auf das Fahrzeug des Spediteurs verladen ist, übernimmt der Kunde die Verantwortung, aber der Verkäufer trägt die Kosten der Lieferung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.
8) CIP – der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei, verlädt, transportiert und entlädt sie; der Käufer ist dann verantwortlich. Der Verkäufer versichert die Ware.
9) DPU (ehemals DAT) verzollt der Verkäufer die Ware zur Ausfuhr, transportiert sie und entlädt sie am Terminal; danach ist der Käufer für die Ware verantwortlich. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware zu versichern.
10) DAP – der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei, transportiert sie und liefert sie dem Käufer zur Entladung; der Käufer ist dann für die Ware verantwortlich. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware zu versichern.
11) DDP – der Verkäufer verzollt die Ware zur Ausfuhr, liefert sie an einen vom Käufer bestimmten Ort, entlädt sie und verzollt die Einfuhr. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware zu versichern.
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